Öffnungszeiten und Sitzungen des Hofes

Die Kanzlei des Hofes ist an jedem Werktag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr öffentlich zugänglich (Art. 1 RD vom 10. August 2001).

Das Sekretariat der Generalanwaltschaft ist werktags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Sitzungen beginnen um 9.30 Uhr wenn nicht anders angegeben..

Sollte der Hof seinen Entscheid nach den Öffnungszeiten der Kanzlei verkünden, können die Parteien oder ihre Rechtsbeistände vor 17.00 Uhr das Sekretariat der Generalanwaltschaft bitten, über den Inhalt des Entscheids durch den Vertreter der Generalanwaltschaft unterrichtet zu werden.