Vorstellung des Hofes
Vorstellung des Hofes WebCassAdminD9@ Do., 23.12.2021 - 12:12Vorstellung des Hofes
Artikel 147 der Verfassung besagt, dass es für ganz Belgien einen Kassationshof gibt. Obschon er an der Spitze der Pyramide des Gerichtswesens steht, ist er keine dritte Gerichtsinstanz. Gemäß Artikel 608 des Gerichtsgesetzbuches prüft der Hof die in letzter Instanz gesprochenen Urteile auf Rechtsverstöße oder auf Einhaltung der substanziellen oder unter Androhung der Nichtigkeit vorgesehenen Formvorschriften. Während die Sachgerichte die Rechtsnorm auf die von den Parteien vorgelegten Tatbestände anzuwenden haben, ist der Kassationshof der Richter über das angefochtene Urteil, das in letzter Instanz ergangen ist. Ist es ordnungsgemäß begründet? Entspricht es dem Gesetz? Wird die Rechtsnorm korrekt angewendet und ausgelegt? Respektiert es die Tragweite eines dem Richter unterbreiteten Dokuments?
Durch das Prüfen der korrekten Rechtsanwendung durch den Sachrichter gewährleistet der Kassationshof den Schutz der Rechte des Einzelnen. Er nimmt aber auch teil an der Rechtsbildung. Einerseits bewirkt seine Einzigartigkeit die einheitliche Auslegung und Anwendung der Rechtsnormen durch alle Gerichtsbarkeiten des Königreichs. Andererseits sorgt er für eine harmonische und ausgewogene Rechtsentwicklung, indem seine Entscheide zugleich den Fortschritt fördern und die Merkmale in dieser Entwicklung aufzeigen können.
Der Hof hat drei Kammern : die Zivilammer, die mit Zivil-, Verwaltungs-, Steuer-, Handels- und Disziplinarsachen befasst ist, die Strafkammer und die für soziale Angelegenheiten zuständige Kammer. Jede Kammer ist in eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Sektion aufgeteilt.
Den Vorsitz des Kassationshofes führt ein Erster Präsident. Der Hof ist desweiteren zusammengesetzt aus einem Präsidenten, sechs Sektionspräsidenten und zweiundzwanzig Gerichtsräten.
Die Generalanwaltschaft beim Kassationshof wird durch den Generalprokurator geleitet. Sie besteht außerdem aus einem Ersten Generalanwalt und dreizehn Generalanwälten.
Den Mitgliedern des Hofes und der Generalanwaltschaft stehen Referendare bei. Deren Kader liegt bei neunzehn Personen.
Darüber hinaus können Richter bei Sachgerichten sowie Staatsanwälte von Staatsanwaltschaften und Arbeitsauditoraten mit deren Einverständnis und für einen festgelegten Zeitraum an den Dokumentationsdienst des Hofes entsandt werden.
Der administrative Verlauf der Akten wird durch die Kanzlei des Hofes wahrgenommen, die vom Chefgreffier geleitet wird. Was die Generalanwaltschaft des Hofes betrifft, ist diese Aufgabe dem Sekretariat anvertraut, an dessen Spitze der Chefsekretär steht.
Die Attachés beim Dienst für Übereinstimmung der Texte übersetzen die veröffentlichten Entscheide und andere Dokumente des Hofes.