F.A.Q.

Ich habe eine Frage zu einem Verfahren.

Bei Fragen zu einem Verfahren vor einem Gericht oder einem Gerichtshof können Sie sich telefonisch an die zuständige Stelle wenden. Dazu konsultieren Sie die Webseite des fraglichen Gerichts oder Gerichtshofes über die Homepage der richterlichen Gewalt.

Wenn Sie eine Frage zu einem beim Kassationshof anhängigen Verfahren haben, können Sie die Liste der unter der Rubrik Akte anberaumten Angelegenheiten einsehen oder Sie senden einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail an die Kanzlei des Kassationshofes indem Sie Ihre Frage und mindestens folgende Angaben erwähnen : Datum der Kassationsbeschwerde, Parteien, Datum und Rollennummer der angefochtenen Entscheidung und die Gerichtsbarkeit, die es gefällt hat. Wenn sich Ihre Frage auf die Generalanwaltschaft beim Kassationshof bezieht, können Sie einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit den vorgenannten Angaben an die Generalanwaltschaft beim Kassationshof Generalanwaltschaft beim Kassationshof senden.

Ich suche eine gerichtliche Entscheidung.

Sie sollten Juportal, die Datenbank des Gerichtswesens konsultieren. Wenn die Entscheidung sich nicht in der Datenbank befindet, können Sie das Gericht (oder den Gerichtshof) um eine Kopie des Urteils bitten. Aus Gründen des Datenschutzes kann die Gerichtsbarkeit jedoch beschließen, Ihrer Anfrage nicht nachzukommen.

Ich möchte Rechtsberatung bezüglich eines Verfahrens vor dem Kassationshof.

Sie können einen Anwalt oder Notar über die E-Mail der Rechtsanwälte beim Kassationshof kontaktieren, die Website der Kammer der niederländischsprachigen Rechtsanwaltschaften, die Website der Kammer der französisch- und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften oder diejenige der Notarskammer.

Ich habe eine Bescherde bezüglich der Funktionsweise eines Gerichts.

Wenn sie sich wegen der Funktionsweise der Gerichte oder Staatsanwaltschaften  beschweren möchten, können Sie eine Klage beim Hohen Rat der Justiz einreichen. Für weitere Informationen zur Einleitung von Klagen beim Hohen Rat der Justiz, konsultieren Sie bitte www.hrj.be.